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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 691/05   

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https://dejure.org/2005,12684
LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 691/05 (https://dejure.org/2005,12684)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.12.2005 - 8 Sa 691/05 (https://dejure.org/2005,12684)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 8 Sa 691/05 (https://dejure.org/2005,12684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Zusage auf betriebliches Altersruhegeld ; Streichung des Sicherungsfalls der wirtschaftlichen Notlage

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § ... 66 Abs. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 6; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3; ; BetrAVG § 31; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamer Widerruf einer Zusage auf betriebliches Altersruhegeld bei wirtschaftlicher Notlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 691/05
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 17.06.2003 - 3 AZR 396/02 - sei ein Widerruf des Anspruchs auf betriebliche Altersvorsorgung wegen wirtschaftlicher Notlage seit dem 01.01.1999 schon dem Grunde nach nicht mehr statthaft.

    Ob im Hinblick auf die einer Mehrheit von Arbeitnehmern gegebene Individualzusage von einer einzelvertraglichen Einheitsregelung oder im Hinblick auf die in Bezug genommene Pensionsordnung von einer Gesamtzusage auszugehen ist, kann offen bleiben, da deren Inhalt am Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und den jeweils hierzu ergangenen Rechtssprechungsgrundsätzen des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere in der Entscheidung vom 17.06.2003 - 3 AZR 396/02 -, zum Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage zu messen ist.

  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02

    Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 691/05
    Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber nicht mehr ohne einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Pensionssicherungsverein und dem Betriebsrentner die Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlagen widerrufen kann (vgl. LAG Köln, Urteil vom 26.04.2002 - 4 Sa 93/02 -).
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84

    Berechnung des Altersruhegeldese aus der Pensionskasse - Stillschweigende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 691/05
    Nach dem Stand der Rechtssprechung (vgl. BAG Urteil vom 26.11.1985 - 3 AZR 105/84 - = NZA 1987, 62 L) wäre die wirtschaftliche Notlage durch eine Betriebsanalyse eines Sachverständigen unter Darlegung ihrer Ursachen aufzuzeigen und ein Sanierungsplan zu erstellen gewesen, der eine generelle Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligter vorsieht.
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